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Tätigkeiten als Gutachter und Sachverständiger

Tätigkeiten als Gutachter und Sachverständiger

Gutachtenerstellung zur Beweissicherung / der Beweiserhebung für verschiedene Amts-, Land- und Oberlandesgerichte.

Als Sachverständiger der IHK gilt meine Bestellung im gesamten Bundesgebiet. So habe ich inzwischen Gutachten für über 200 verschiedene Gerichte in Deutschland erstellt. Hauptsächlich in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Thüringen. Für die Wahrnehmung von Ortsterminen bin ich von Zingst bis Norderney, von Weeze bis Hoyerswerda und von Mainz bis Ampfing in ganz Deutschland unterwegs.

⇒ Gerichte, für die ich erfolgreich tätig war


Privatrechtlich erstellte Gutachten

Der Privatmann kann durch ein Privatgutachten auch Aufschluss darüber erhalten, ob die durch den Unternehmer geschuldete Leistung vollständig und entsprechend den anerkannten Regeln der Technik erfolgt ist.
Untersucht wird, ob es sich tatsächlich um einen Mangel oder lediglich um Abweichungen handelt, die im Rahmen der üblichen Toleranzen liegt.
Hilfreich für den Auftraggeber ist hier die unabhängige Einschätzung der subjektiv empfundenen Schäden und Mängel (Zum Beispiel, ob eine Scheibe aufgrund vorhandener Kratzer ausgetauscht werden muss oder ob es sich um eine hinzunehmende Unzulänglichkeit handelt).
Durch ein solches Gutachten werden dann Rechtsanwälte in die Lage versetzt fundierte Beweisanträge zu stellen.
Zu meinen Auftraggebern gehören hier neben privaten Bauherren zum Beispiel auch öffentliche Einrichtungen und namhafte deutsche Immobilienfondgesellschaften.
Die Kosten für ein Gutachten richten sich immer - wie auch bei den Gerichtsaufträgen - nach dem notwendigen Aufwand für die Gutachtenerstattung (Stundensatz, Kilometergeld, Einsatz von Hilfskräften, Porto etc.) und nicht nach dem Wert der zu begutachtenden Sache.


Schiedsgutachten

Diese Form von Gutachten geben den beteiligten Parteien die besten Möglichkeiten zur sicheren und schnellen Lösung ihrer Probleme. Der geschlossene Schiedsgutachtenvertrag ist rechtskräftig und verpflichtet die beteiligten Parteien den festgestellten Tatsachen entsprechend zu handeln. Es fallen keine langen Wartezeiten an. Nach der Erstellung des Gutachtens können die Ergebnisse sofort umgesetzt werden.
Einzige Voraussetzung ist hierfür, dass sich die Beteiligten zu einer gemeinsamen Problemlösung bereiterklären.


Vorträge, Schulungen und Veröffentlichungen

Bei dieser Form der Wissensweitergabe versuche ich die oft komplexen Zusammenhänge der Konstruktion und der praktischen Ausführung von Fenstern, Wintergärten und Fassaden in einer entsprechenden Form den Zuhörern zu vermitteln.

So auch durch Fachvorträge im Auftrag für Verbände und Industrieunternehmen.

Beispielsweise für das Weiterbildungsinstitut TFB in der Schweiz und das der Universität Dresden angegliederte Fachinstitut EIPOS.

In verschiedenen Fachzeitschriften (Glaswelt, Glas und Rahmen, Der Metallbauer) erschienen Artikel, im expert verlag GmbH erschien das Buch "Immobilien-und Bauschadensbewertung II". Als Coautor habe ich einen Teil des Inhalts beigesteuert.

⇒ Veröffentlichungen, Vorträge


Erstabnahme und Folgeprüfungen von kraftbetätigten Türen und Toren

Als weisungsunabhängiger Sachverständiger und Sachkundiger für kraftbetätigte Türen und Tore nach  ASR A 1.7 (früher BGR 232 / ZH 1/494) erfolgt meine Prüfung unparteiisch.


Risikobeurteilung nach 2006/42/EG

  • Prüfung und Bewertung von automatischen Türsystemen und Fenstern nach der Maschinenrichtlinie.
  • Prüfung und Bewertung von automatischen Schiebetüren in Flucht- und Rettungswegen (AutSchR).
  • Erarbeitung von Risikoanalysen bzw. Riskobeurteilungen.

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