Richtlinie für die Errichtung von Wintergärten
Entwurf
1.1 Grundlegende Überlegungen bei der Planung und Ausführung
2.1 Weitere, zusätzliche Maßnahmen sind erforderlich
4 Einteilung in Belastungsklassen
5 Wandanschluss hinten und seitlich
5.1.1 Glatter Oberputz, Mauerwerk, Klinker, Beton, WDVS
5.3.1 Seitlicher Anschluss an Brandmauern / Trennwände
5.3.2 Baukörperanschluss an eine Balkonbodenplatte
5.3.3 Baukörperanschluss an Dachsparren
7.3.1 Unterhalb der Bodenplatte liegt ein Raum
8.1 Ausführung der Dichtstofffuge
8.2 Einsatz von vorkomprimiertem Dichtband
Der
Begriff „Wintergarten” bezeichnet in der Regel eine
Wohnraumerweiterung.
Diese wird ganzjährig genutzt und ist mit einer Heizung
ausgestattet. Bei den
Ausführungen dieses Merkblatts steht daher nicht der unbeheizte,
zum Überwintern von Pflanzen vorgesehene Glasanbau im Vordergrund.
Die hier behandelten Punkte sind in der Praxis schadensträchtig, oder sind in den
technischen Regeln nicht weiter definiert.
Der Schadensschwerpunkt an Wintergartenkonstruktionen liegt, unabhängig vom
verwendeten Konstruktionsmaterial, im Bereich des Baukörperanschlusses.
Die hier beschriebenen Angaben und Empfehlungen sind dem heutigen Stand der
Technik entsprechende Vorschläge für eine einwandfreie Ausführung der Arbeiten
und keinesfalls als eine Ausführungsanweisung misszuverstehen. Sie entbinden
den danach Handelnden keineswegs von seiner Verantwortung für sein Gewerk.
Ebensowenig werden die für die Ausführung, beziehungsweise für die Planung
Verantwortlichen durch das Befolgen dieser Vorschläge von ihren Pflichten und
Verantwortung entbunden.
Erhöhte
Anforderungen für den Einbruch- und Schallschutz (besondere
Einbauausführungen der Elemente / der Dachverglasung),
Sonderausführungen aufgrund statischer Erfordernisse, sind im
Nachstehenden nicht berücksichtigt.
1.1 Grundlegende Überlegungen bei der Planung und Ausführung
Wintergartenanschlüsse sind nicht analog zu einer Fenstermontage auszuführen.
Es besteht eine höhere Belastung aller Anschlussfugen und daher ist auch ein
höherer Aufwand bei der Planung und Ausführung notwendig. Ebenso sind die
Fußpunkte der Elemente und Stützen stetiger Feuchtebelastung ausgesetzt. Das
ist insbesondere bei der Abdichtungsplanung zu berücksichtigen.
Die überwiegende Zahl der Wintergärten werden als „Bauen im Bestand" - Maßnahmen ausgeführt. Somit entstehen hier vermehrt Probleme an den Übergängen (Dachüberstände mit den dadurch bedingten Schmutzecken, bei den aufrechten Anschlüssen vorgegebene Wärmebrücken) und durch einen nicht rechtwinklig ausgeführten Baukörper.
Die
Standardausführung eines Wintergartens sieht so aus, dass er an
einer
vorwiegend südlich orientierten Außenwand (Traufseite) - mit
rechteckigem
Grundriss - angebaut wird. Aufgebaut auf einer 20 cm über
Bodenniveau liegenden Betonplatte mit Streifen- oder Punktfundament vor
einer monolithischen
Gebäudewand. Diese Ausführung entspricht der in dieser
Richtlinie festgelegten
Belastungsklasse: gering.
Etwa ein Drittel der Wintergärten in Deutschland ist so errichtet.
Diese
Richtlinie ist anzuwenden - unabhängig von dem verwendeten
Konstruktionsmaterial - auf Wintergärten die der
Begriffsbestimmung unter Punkt
3.1 dieser Richtlinie entsprechen.
2.1 Weitere, zusätzliche Maßnahmen sind erforderlich
Bei
dem Vorliegen folgender Sachverhalte sind abweichend von den
Festlegungen dieser Richtlinie, weitere Planungs- und
Ausführungsschritte zwingend erforderlich, wenn:
Das Höhenniveau des Außenterrains liegt auf gleicher Höhe oder ist höher als der Fußboden im Wintergarten
Trogförmige Ausbildung der Unterlage / Elemente sitzen auf gemauerten Brüstungen
Parallel-Kipp-Schiebetüren, Faltelemente oder schwellenlose Tür-Konstruktionen zur Wetterseite
Dachrinne im Bereich des Baukörperanschlusses / Gefälle des Wintergartendachs hin zum vorhandenen Baukörper
Keine Bodenplatte, sondern ein anderes Gebäudeteil dient als Fundament
Als
Wintergarten im Sinn dieser Richtlinie bezeichnet man einen für
den dauerhaften Aufenthalt von Menschen geeigneten, geschlossenen Anbau
an ein Gebäude,
ein selbstständiges Bauwerk oder eine in das Gebäude
integrierte Glasdachkonstruktionen mit mindestens einer Wandfläche
und einem Großteil der Dachfläche
aus lichtdurchlässigen Baustoffen.
Der
Wintergarten ist eine Bauart, die durch handwerkliches
Zusammenfügen einer
selbständig tragenden bzw. lastübertragend mit einem Bauwerk
verbundenen
Dachkonstruktion, der Dachverglasung und Dachfenstern sowie von meist
senkrechten seitlichen Ausfachungselementen (Fenstern,
Fenstertüren, Festverglasungen) oder Pfosten-Riegelkonstruktionen
entsteht. Der Wintergarten muss
selbstständig oder in Verbindung mit dem Baukörper alle
normalen Funktionen
eines Daches und einer Außenwand erfüllen,
einschließlich der Aufnahme der
Eigenlasten, der Schnee- und Windlast und ist damit abgegrenzt zur
Fassade, die
gemäß Produktnorm EN 13830:11-2003 als vertikale
Konstruktion mit höchstens
15° Neigung zur Vertikalen definiert ist und die nicht zu den
lastaufnehmenden
Eigenschaften des Baukörpers beiträgt.
Eine
üblicherweise als Pultdach ausgeführte Konstruktion. Sie
besteht aus den
tragenden Stützen, den beiden Pfetten und den Sparren, welche die
Dacheindeckung tragen. Neben dem Pultdach sind auch andere Dachformen:
Satteldach,
Firstdach, Pultdach mit einer oder mehreren Abwalmungen
(„Solarknick”, Mansarddach) oder Schleppdach zu finden.
In
die zwischen den Stützen verbleibenden Öffnungen werden dann
Fensterelemente, Türen, Festverglasungen etc., als Abschluss
eingesetzt.
- Sparren
Ein aus der Dachstuhlkonstruktion (Sparrendach) stammender Begriff, der beim
Wintergartendach die einzelnen, längs durchlaufenden Profile bezeichnet, auf
denen die Dachverglasung ruht.
- Wandpfette
Dieser Begriff bezeichnet den rückwärtigen, mit dem Baukörper verbundenen
Längsträger, der die Lasten aus den Dachsparren aufnimmt. Die Wandpfette kann
auch durch senkrechte Stützen weiter abgefangen sein.
- Vorderpfette
Im Wintergartenbau der vordere Querträger, auf dem die Dachsparren aufliegen.
Bei Aluminiumkonstruktionen bildet der Träger und das Rinnenprofil häufig eine
Einheit.
4 Einteilung in Belastungsklassen
Belastung |
Baukörperanschluss |
Voraussetzung |
gering |
Seitlicher Anschluss an die bestehende Hauswand oder Anschluss an der Traufseite bei ausreichendem Dachüberstand und nicht mehr als 1 Meter Wand oberhalb des
Anschlusspunkts
|
feiner Oberputz glatter Klinker (auch Vorsatzschalen) Beton Sichtmauerwerk WDVS nicht bei: rauer Klinker grober Putz |
erhöht |
Mehr als 1 Meter Wand oberhalb des Anschlusses
|
feiner + grober Oberputz
glatter + rauer Klinker Sichtmauerwerk Beton WDVS |
5 Wandanschluss hinten und seitlich
Die Aufgabe des Wandanschlusses ist die Abdichtung gegen Schlagregen. Es muss sichergestellt werden, dass Feuchtigkeit diese Abdichtung nicht hinterlaufen kann.
5.1.1 Glatter Oberputz, Mauerwerk, Klinker, Beton, WDVS
Ausführung:
Das
Wandanschlussprofil, respektive die Blechabkantung oder die
Bauabdichtungsfolie ist am Baukörper hochzuführen und sicher
zu verwahren.
Bei Dächern mit einem Gefälle bis 5° mindestens 15 Zentimeter hochführen und
bei größerem Gefälle 10 Zentimeter.
Zur Sicherung einer Folienabdichtung ist ein Profilstreifen über die Nahtstelle zu
legen und mit dem Baukörper zu verschrauben.
Eine linienförmige Abdichtung (mit Hinterfüllschnur) ist an der Oberkante des
Profils auszuführen oder das Profil ist mit einem Dichtstoffstreifen zum Baukörper
hin abzudichten. Es muss sichergestellt sein, dass die Abdichtung auch querfugenüberbrückend funktioniert.
Ausführung:
Der Oberputz ist linear 2 cm tief zu unterbrechen, oder im Anschlussbereich ganz
zu entfernen.
Es muss sichergestellt sein, dass die Abdichtungsebene weder hinterlaufen, noch
dass Wasser durch den Transport in der Putzschicht hinter die Abdichtung gelangt.
Im Mauerwerk ist die horizontale Fuge 2 cm tief zu öffnen.
Ausführung:
Die äußere Abdichtung muss bis hinter die Wärmedämmebene geführt werden.
Wärmedämmverbundsysteme
sind in ihrer Fläche schlagregensicher. Man muss
aber in der Praxis aufgrund von Fehlstellen bei Anschlüssen
(Fenster- und Fensterbankanschlüsse, Durchdringungen an
Befestigungspunkten) davon ausgehen,
dass sich Feuchtigkeit (Flüssigwasser) in und hinter der
Dämmebene befindet. Bei
einem mehrgeschossigen Gebäude oder einem nicht geschützt
liegenden Wandanschluss, muss deshalb die äußere Abdichtung
bis auf den Baukörper geführt
werden.
In der nördlichen Hälfte Deutschlands ist ein solcher Wandaufbau verbreitet. Die wasserführende Schicht verläuft auf der Rückseite der Vorsatzschale und es muss gewährleistet werden, dass das Wasser oberhalb der Befestigungsebene aufgefangen und nach draußen geführt wird.
Es
ist für den fachgerechten Anschluss notwendig, dass hier der
Klinker streckenweise geöffnet und dann die Z-Folie zur Abdichtung
bis auf den Baukörper geführt
wird.
Die Ableitung der statischen Kräfte kann dann über einen Holz- oder mehre
Konsolenträger erfolgen.
5.3.1 Seitlicher Anschluss an Brandmauern / Trennwände
Beim
seitlichen Anschluss wird bei einer gemauerten Ausführung die
Abdichtungsebene durch den waagerechten Fugenverlauf hinterwandert.
Ausführung:
Die
Wand ist deshalb unbedingt längs dem Anschlussprofil zu schlitzen
(wie
Wandanschluss Mauerwerk, erhöhte Belastung) oder mit einer
Mauerkrone
(hinterlüftete Verblechung o.ä.) zu versehen. Diese muss dann
bis auf den Anschlussbereich des Wintergartendachs herunter
geführt werden.
Weiter
besteht das Problem, dass die ganze Wand als Wärmebrücke
funktioniert. Solche Wände sind ohne Wärmedämmschicht
ausgeführt. In der Regel muss
deshalb im Wintergarten eine innenseitige Wärmedämmung
vorgenommen
werden. Diese ist bei den Dach- und Elementabmessungen durch den Anbau
von
Zusatzprofilen zu berücksichtigen.
Achtung: Keine Wärmebrücken durch auf das Mauerwerk aufgelegte Wandsparren erzeugen.
5.3.2 Baukörperanschluss an eine Balkonbodenplatte
Das besondere Problem ist in diesem Fall das Ausbilden einer durchgehenden
Wärmedämmung und eine schlagregensichere Abdichtung gegen die Fußplatte.
Erfolgt
der Anschluss stirnseitig, so ist der Beton zu schlitzen und ein
Überhangblech ist einzubauen (erhöhte Schlagregenbelastung).
Vorzugsweise ist der
Anschluss aber unter der Vorderkante auszuführen.
5.3.3 Baukörperanschluss an Dachsparren
Bei der Verwendung von Schrauben oder Nägeln als Verbindungsmittel ist ein
Anschluss an Dachsparren in der Regel unzulässig.
Hier
ist auf DIN 1052 Teil 2 Holzbauwerke - Mechanische Verbindungen, Punkt
9
hinzuweisen. Dort heißt es unter Punkt 9.3: Als
Mindestabstände der Holzschrauben im Holz müssen wie bei
Nägeln mit vorgebohrten Nagellöchern die Werte
nach Tabelle 11 und Abschnitt 6.2.11 eingehalten werden. Entsprechend
Tabelle
11 Nagelabstände, unter Zugrundelegung eines Schraubendurchmessers
von 8
mm, ist ein Randabstand in den Sparrenköpfen (unbeanspruchter
Rand, längs zur
Faserrichtung, Schraubendurchmesser > 4,2 mm = 10 dn) von 8 Zentimetern
erforderlich. Dann müssten die Sparren aber mindestens eine Breite von 16
Zentimetern haben.
Eine Verbindung in Hirnholz kann nur mit speziellen Verbindern, Ringdübeln etc.,
mit einer bauaufsichtlichen Zulassung erfolgen.
Als
Alternative können eingepasste KVH - Zuschnitte jeweils zwischen
die Sparrenfelder gesetzt werden. Diese sind dann mit stabilen Winkeln
jeweils quer zur
Faserrichtung mit den Sparren zu verschrauben.
Auch hier ist ein ausreichender Abstand der Schrauben zueinander und zum
Sparrenrand unbedingt einzuhalten.
Abb. 7 Senkrechter Wandanschluss bei einer verputzten Fassade, Bundesverband Wintergarten, 04/2010
Senkrechte Anschlüsse sind in der Regel unkritisch und der Belastungsklasse:
gering zuzuordnen, da sie in
der Regel relativ geschützt unter dem Dachvorsprung liegen und
Wintergärten fast ausschließlich eingeschossig
ausgeführt
werden. Dadurch ist die regenbelastete Fugenlänge immer relativ
kurz.
Erfolgt der Anschluss an eine gemauerte, verputzte Wand, soll der Putz zur
Vermeidung einer Wärmebrücke unterbrochen werden. Der so geöffnete Bereich
ist mit Ortschaum oder Mineralwolle zu dämmen.
Schließt
die Konstruktion an eine Vorsatzmauerschale an, gibt es keine gangbare
Lösung zur Vermeidung des größeren Wärmestroms in
diesem Bereich. Die
bauseits gegebene, durchgehende und somit Wärme abtransportierende
Außenwand wird ab der Anschlussstelle, zur Innenwand des
vorgesetzten Wintergartens.
Die praktische Erfahrung zeigt, dass in der Regel keine erkennbare, vermehrte
Kondensatbildung an dieser Stelle auftritt.
(Lastfall nach DIN 18195: nichtdrückendes Wasser)
Abb. 8 Bodenanschluss, Bundesverband Wintergarten, 04/2010
Wichtig für eine erfolgreiche Ausführung:
Alle Seitenwände eines Wintergartens sind planerisch als Vorhangfassaden zu
behandeln und so im Bodenbereich anzuschließen.
An
stark schlagregenbelasteten Seiten grundsätzlich nur
Öffnungselemente mit
Blendrahmen vorsehen und ohne bodengleiche Schwellenhöhe, keine
Faltelemente und keine Stulptüren (bei diesen Konstruktionen fehlt
in der Regel die erforderliche Schlagregensicherheit).
Eine Drainagerinne muss direkt an die Entwässerung angeschlossen werden.
Der hier vorgeschlagene Bodenanschluss bietet keine sichere Abdichtung gegen
den Lastfall „drückendes Wasser" nach DIN 18195.
Die Fuge unterhalb aller Seitenteile ist immer so zu betrachten, dass Kondens-
und Niederschlagswasser in diesem Bereich zeitweise vorhanden ist und deshalb sicher nach außen abgeleitet werden muss. Es ist eine Belüftung dieses
Bereichs nach außen vorzusehen.
Alle unterhalb der Seitenelemente eingesetzten Dämmmaterialien müssen aus
Feuchtigkeitsresistenten Materialien sein (Hartschaum-Polystyrol o.ä.).
7.3.1 Unterhalb der Bodenplatte liegt ein Raum
In diesem Fall sind die gleichen Anforderungen wie bei der Ausführung des
Wandanschlusses zu stellen. Für die Abdichtung im Fußpunkt der Front und
Seitenteile gilt dann entsprechend DIN 18195 Teil 5 und 9. Es ist eine zweistufige
Abdichtung gegen Schlagregen auszuführen und die Fuge / Abdichtungsfolie ist
mit einem geeigneten Profil abzudecken und zu sichern.
Ist
unterhalb der Bodenplatte kein Baugrund, sondern eine Garage, Wohn-
oder
Kellerräume, so muss zwangsläufig bei allen senkrecht
eingebrachten Befestigungsmitteln auf der Oberseite jeweils eine
zusätzliche Abdichtung erfolgen. Das
kann zum Beispiel mit einem Stück Schweißbahn oder
Abdichtungsfolie ausgeführt werden.
Weiter ist sicherzustellen, dass an der untersten Dichtungsebene anfallende
Feuchtigkeit sicher abgeleitet wird. In der Regel wird man diese Abdichtung bis
auf ein Kantblech (in Form einer Fensterbank o.ä.) führen und dort verkleben. Das
Wasser muss mit mindestens zwei Zentimeter Abstand von der Außenwand
abtropfen können. Sehr oft ist es auch aus optischen Gründen erforderlich, den
Übergangsbereich von außen zu verblechen. Der erforderliche Aufwand muss in
der Vorplanung bereits berücksichtigt werden.
Fest
mit einem Haus verbundene Wintergärten werden üblicherweise
als Wohnraumerweiterung genutzt und sind beheizt. Grundsätzlich
muss dann die innere
Abdichtung luftdicht ausgeführt werden. Wärmeverluste durch
unkontrollierte Be-
und Entlüftung müssen weitestgehend unterbunden werden. Eine
Überprüfung
kann mit einer Blower-Door-Messung erfolgen.
Weiterhin
müssen alle Baukörperfugen so ausgeführt werden, dass
keine Raumluft in die Bauteile eindringen kann. Dadurch käme es zu
einem Kondenswasserausfall im Baukörper. Als Folge tritt eine
Verschlechterung der Wärmedämmeigenschaften ein und es ist
auf Dauer mit Schimmelpilzbildung und Substanzschädigung zu
rechnen.
8.1 Ausführung der Dichtstofffuge
In
der Regel erfolgt die Abdichtung mit Fugen mit spritzbarem,
dauerelastischen
Dichtstoff. Die Fugen müssen dann abhängig von den
Bauteilgrößen eine ausreichende Größe erhalten.
Eine Ausbildung als Dreiecksfuge ist falsch. Durch eine frühzeitige Planung
der Anschlüsse muss die Fugengeometrie so angelegt werden, dass in der Tiefe
eine Füllschnur eine Flankenhaftung verhindert.
Regelmäßig
gibt es Probleme bei der Abstimmung einzelner Gewerke. Erfolgt
nach der Montage der Wintergartenkonstruktion eine Verblechung der
Anschlussbereiche, oder kommt noch ein Trockenbauer, so wird die innere
Abdichtung nicht
ausgeführt und die Verantwortung von einem zum anderen geschoben.
8.2 Einsatz von vorkomprimiertem Dichtband
Im Wintergartenbau kommt der Einsatz von vorkomprimierten Dichtbändern in
erster Linie zur äußeren senkrechten Abdichtung zwischen Elementrahmen und
Hauswand in Frage.
Die mindestens erforderliche Fugenbreite, in Abhängigkeit vom Material und von
der Baugröße der angrenzenden Elementrahmen, ergibt sich nach folgender
Tabelle:
Die
Hersteller geben die geeigneten Bänder vor. Eine Auswahl erfolgt
anhand der
gegebenen Fugengeometrie. Dann kann in Tabellen die erforderliche
Breite und
Stärke des Bandes abgelesen werden. Das bedeutet für die
Praxis, dass ganz
unterschiedliche Bänder auf einer Baustelle eingesetzt werden
müssen. Der
Dekompressionsfaktor beträgt zwar 1:7 das heißt, dass das
Band bei ungehinderter Ausdehnung auf das siebenfache Volumen
anwächst. Allerdings wird diese
Kraft möglichst vollständig benötigt, um eine sichere
Abdichtung zu gewährleisten.
In der Regel ist das richtige Band immer nur geringfügig schmaler,
als die abzudichtende Fuge.
Ein
Unding ist der Einsatz von vorkomprimiertem Dichtband, wenn die Flanke
des
Bandes in einer Ebene mit der Flucht der Elemente verläuft. Da ist
eine zusätzliche Abdeckung erforderlich. Vorkomprimiertes
Dichtband ist auch keinesfalls als
Glasauflageprofil zu missbrauchen.
Voraussetzung für den Einsatz ist ein ausreichend ebener Untergrund.
Das gilt
für beide Flanken, gegen die das Dichtband später abdichten
soll. Eine Anwendung als Abdichtung gegen eine Klinkerwand ist nicht
ausreichend schlagregensicher. Ein Kellenglattstrich bei gemauerten
Wänden ist ein Muss.
Der
überwiegende Teil der Wintergärten in Deutschland wird als
Pultdach an der
Traufseite eines 1 - 1 ½ geschossigen Gebäudes unterhalb
des Dachüberstands
an den Baubestand angeschlossen. Dadurch wird die Konstruktion an der
Traufseite in der Höhe durch den Dachüberstand auf etwa 2,3 -
2,8 Meter begrenzt. Bei
einer üblichen Tiefe des Wintergartens von mehr als 3,0 Meter und
der Bewahrung einer mindest Durchgangshöhe von 1,95 Meter im
Frontbereich, sind regelmäßig maximale Dachneigungen von
weniger als 10% die Folge.
Wie
eine 2003 durchgeführte Untersuchung zeigt, werden etwa 70% der
Wintergärten mit einer Dachneigung unter 10 Grad ausgeführt
und bei 25 % liegt die
Dachneigung sogar unter 5 Grad (Peter Struhlik: Welche Dachneigung ist
Regelkonform, Glas + Rahmen 3/04).
Es gibt keine technische Regel, die eine Mindestdachneigung für Wintergartenkonstruktionen vorschreibt.
Im
Einzelfall ist zu prüfen, ob das verwendete Profilsystem oder das
Eindeckungsmaterial eine Mindestneigung erfordern. Es gibt Produkte,
die nach Angabe der
Systemgeber eine Mindestdachneigung von mehr als 5% erfordert.
Unvermeidbar
verringert sich durch eine Dachneigung unter 25% der
Selbstreinigungseffekt der Dachfläche und es verbleiben
Niederschlagsrückstände vor
den Dachsprossen. Es handelt sich nicht um einen Mangel, sondern ist
konstruktionsbedingt und in diesem Fall nicht zu vermeiden.
Wintergartenkonstruktionen unterliegen einer hohen thermischen Aufladung durch
Sonnenlicht. Die Profile und die Verglasung werden dabei abhängig von der
Expositionszeit, ihrer Lage zur Sonne, einer eventuellen Teilbeschattung und ihrer
Farbgebung unterschiedlich erwärmt. Abhängig vom Konstruktionsmaterial kann
es zum Auftreten von unterschiedlich lauten Geräuschen kommen, wenn sich die
Profile unterschiedlich und / oder zeitlich versetzt ausdehnen und sich verschieben, beziehungsweise gegeneinander drücken.
Unter der Voraussetzung, dass die Konstruktion ausreichend statisch bemessen
ist, ist eine schwache Geräuschbildung unvermeidbar und stellt keine Nutzungsbeeinträchtigung dar.
Handelsübliche
Stegplatten können an den Stirnseiten nicht wasserdampfdicht
verschlossen werden, da das Grundmaterial (Acryl, Polycarbonat)
wasserdampfdurchlässig ist. Deshalb werden die Stirnseiten in der
Regel auf einer Seite (unten) mit einem Dichtband verschlossen und auf
der Gegenseite (oben) zur Belüftung mit einem Gazestreifen gegen
das Eindringen von Kleinstlebewesen gesichert. Als Folge kommt es,
abhängig von den kleinklimatischen Gegebenheiten
vor Ort, zu einer mehr oder weniger starken Kondensatbildung in den
Hohlkammern der Platten und nach Jahren zu einer Schmutzablagerung im
Platteninneren.
Das ist kein technischer Mangel, sondern konstruktiv bedingt durch das verwendete Material.
Auch entstehen konstruktiv und materialbedingt bei Regen durch den Aufprall von
Wassertropfen deutlich stärkere Geräusche, als vergleichsweise, bei einer Eindeckung aus Isolierglas.
Bei der Endabnahme mit dem Auftraggeber sind auch die Profiloberflächen einer
optischen Kontrolle zu unterziehen.
Die
Betrachtung erfolgt in der geraden Aufsicht, ohne Streifauflicht und
nicht bei starkem Sonnenlicht. Die Betrachtung soll der üblichen
Nutzung entsprechend,
bei geschlossenen Fenstern und Türen und vor den Elementen sitzend
oder
stehend, erfolgen.
Innen ist dabei ein Betrachtungsabstand von 3 Metern und außen ein Abstand von
5 Metern als üblich anzusehen. Beschädigungen dürfen nicht besonders markiert
sein.
Sind unter diesen Voraussetzungen Schäden (Kratzer, Verformungen) sichtbar,
so handelt es sich um einen Sachmangel.
Für die Beurteilung der Verglasung ist die Richtlinie zur Beurteilung der visuellen
Qualität von Glas für das Bauwesen, 06/2004, anzuwenden.
Wintergartenrinnen werden in der Regel aus konstruktiven Erfordernissen mit 0° -
Gefälle ausgeführt.
Da die Fallrohre in der Regel über Schraubflansche mit den Rinnen verbunden
werden, verbleibt Wasser in der Rinne. Das ist kein Mangel, sondern konstruktiv
unvermeidbar.
Aus optischen Gründen liegt die Oberkante der Rinne überwiegend oberhalb der
Glasauflage der Dachscheiben. Verstopfen die Fallrohre durch Laub, Schmutz,
kommt es zu einem Rückstau des Regenwassers und der Bereich wird geflutet.
Der Auflagerbereich der Scheiben ist oftmals konstruktionsbedingt hinterläufig und
damit bei ständig anstehenden Wasser undicht. Deshalb muss jede Rinne mit
einem ausreichend großen Zwangsüberlauf versehen sein.
Im Bereich der Außenhaut einer Wintergartenkonstruktion befinden sich oft
Abdeckprofile (generell bei Pfosten-Riegel-Konstruktionen, bei den Druckleisten
von Dachverglasungen und teilweise bei Vorsatzschalen) aus Aluminium. Diese
sind der Funktion entsprechend, als Schlagregenschutz bei einem mehrstufigen
Abdichtsystem zu sehen. Sie halten Schlagregen ab, werden aber vom Wasser
hinterlaufen. Die erste eigentliche Abdichtungsebene gegen Feuchtigkeit liegt
tiefer in der Konstruktion, im Bereich der äußeren Verglasungsdichtung.
Material- und fertigungsbedingt verbleiben im Stoßbereich (zu den Endkappen, bei
Querriegeln) Spalten. Aluminium unterliegt einer relativ großen Längenänderung
bei Temperaturänderung. Diese Spalten (1 - 2 Millimeter) sind erforderlich, um die
Längenänderung zu kompensieren. Es handelt sich nicht um einen Mangel.
Werden diese Spalten verschlossen, z.B. mit Silikon, so ist das überflüssig. Es
verbessert keinesfalls die Dichtigkeit der Konstruktion, führt aber oft zu einer
optischen Beeinträchtigung (= Mangel im rechtlichen Sinn).
Auch auf der Raumseite sind im Bereich der Glashalteleisten unvermeidbare
Spalten zwischen den stumpfen Stößen gegeben. Auch hier ist ein geringer Spalt
(bis zu 1,00 Millimeter) erforderlich, um die temperaturbedingte Längenänderung
zu kompensieren oder um die Leisten ohne Verkratzen der Oberfläche einsetzen
zu können. Es handelt sich nicht um einen Mangel.
Durch
den Längenunterschied zwischen senkrechten und waagerecht
verlaufenden Glashalteleisten entsteht ein unterschiedlicher Andruck
(Gesamtgegendruck
pro Leiste) zwischen Scheibe und Glashalteleiste. Dadurch kann es zu
einem
Verspringen der Oberflächen an den Stößen der
Glashalteleisten kommen. Hier
sind Höhenunterschiede bis zu 0,30 Millimeter zu tolerieren und
technisch nicht
vermeidbar.
Besonders
bei der Verglasung von Modellscheiben in Aluminiumelementen können
zusätzliche Stöße bei horizontalen Glashalteleisten
technisch erforderlich
sein, da andernfalls das Einsetzen der anderen senkrecht oder
schräg laufenden
Glashalteleisten nicht möglich ist. Es handelt sich nicht um einen
Mangel.